Elterngeld und Väterbeteiligung in Zahlen

2016-09-18-12-24-07
Das Elterngeld gibt es mittlerweile seit fast 10 Jahren. Im Gegensatz zum Vorgänger, dem Erziehungsgeld, hilft es berufstätigen Müttern („Mütter“ hier verstanden als generisches Femininum bzw. als geschlechtsunabhängige Rollenbeschreibung) für eine gewisse Zeit aus dem Job auszusteigen und sich in dieser Zeit möglichst unabhängig vom anderen Elternteil und von anderen Behörden zu finanzieren.

Auch für mich hat es auf diese Weise funktioniert. Ich habe 2009/2010 für 12 Monate aufgrund meiner vorherigen Berufstätigkeit alleine mit Kind von Elterngeld gelebt (zugegebenermaßen auf niedrigem Niveau – mein Elterngeldanspruch belief sich damals auf etwa 900€ monatlich). Für Eltern mit noch geringerem oder gar keinem Einkommen ist das Elterngeld leider unter anderem durch die volle Anrechnung auf Hartz IV kaum eine Unterstützung.

Das Elterngeld wird oft als Erfolg verkauft. Vor allem aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Väterbeteiligung wird es als Meilenstein gefeiert. 2 von 14 Monaten können nur in Anspruch genommen werden, wenn sie vom zweiten Elternteil beantragt werden – passenderweise werden diese Monate häufig Vätermonate genannt. Mittlerweile nehmen etwa 34,2 % der Väter Elterngeld in Anspruch. Doch es ist spannend, sich die Zahlen mal genauer anzuschauen:

  • 79,4 % der elterngeldbeziehenden Väter bekommen dieses nur für bis zu 2 Monaten. Das heißt: Nur 7 % der Väter beziehen Elterngeld für mehr als die sogenannten Vätermonate.
  • Längere Bezugszeiträume kommen bei Vätern überproportional in den Fällen vor, in denen sie vorher kein Einkommen hatten. Unter Vätern, die vor der Geburt des Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, beträgt die durchschnittliche Bezugsdauer 2,9 Monate. Unter den Vätern, die vor der Geburt des Kindes kein Einkommen hatten, beträgt sie 5,0 Monate.
  • Mehr als die Hälfte der Väter, die für volle 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, bekommen weniger als 500€ Elterngeld, hatten also entweder vor der Geburt kein oder wenig Erwerbseinkommen oder bekommen Elterngeld nur aufgrund einer geringfügigen Reduzierung der Erwerbstätigkeit.
  • In 65% der Fälle, in denen beide Elternteile Elterngeld beantragen, überschneiden sich die Zeiträume. Darunter fallen die vielzitierten gemeinsamen Familienurlaube von Eltern während der Elternzeit des Vaters. Das heißt: Nur ein Drittel der Väter, die Elterngeld beantragen, sind tatsächlich in dem gesamten Zeitraum ihrer Elternzeit auch alleinverantwortlich mit dem Kind zuhause.

(Alle genannten Zahlen stammen von der Homepage des statistischen Bundesamts.)

Hatte ein Vater vor der Geburt des eigenen Kindes einen Job mit einem Einkommen, das über Hartz-IV-Niveau liegt, wird er also statistisch gesehen kaum nur sehr sehr unwahrscheinlich mehr als 2 Monate aus seinem Job aussteigen. Die Fälle, in denen Väter in ihrer Elternzeit für länger als ein kurzes „Praktikum“ aus der Erwerbstätigkeit aussteigen, zuhause bleiben und alleinverantwortlich ein Kind betreuen, gibt es trotz Elterngeld und trotz oder vielleicht auch gerade wegen der sogenannten Vätermonate nur extrem selten. Von dem „Meilenstein“ bleibt letztendlich nicht mehr viel übrig.

Gestern forderten nun auf Twitter Robert Franken und Hans-Georg Nelles eine Ausweitung der Vätermonate. Ich habe sie dafür kritisiert. Die beiden Tweets waren der Anlass dafür, warum ich mir heute die aktuellen Zahlen zum Elterngeld bzw. zur Väterbeteiligung anschauen wollte und hier zusammengetragen habe. Warum ich die 7+7-Forderung auf politischer Ebene für problematisch bzw. im besten Fall für populistisch halte, beschreibe ich hier.

 

9 Antworten

  1. Simone sagt:

    Spannend finde ich das Väter oft garnicht 12 Monate Elterngeld beantragen *können*. Seit der letzten Elterngeldänderung muss eine Frau für jeden angefangenene Lebensmonat des Kindes in dem sie Mutterschaftsleistungen erhält, zwingen Elterngeld beantragen. Die Mutterschaftsleistungen bekommt man ja für 8 Wochen nach der Geburt. Kommt der kleine Spatz nur wenig früher als errechtnet, wird die Zeit die nun vorher fehlt hinten drangehangen (insgesamt hat man garantierte 14 Wochen), es gibt dann etwas länger Mutterschaftsleistungen. Nur leider rutscht man dann in den 3. Lebensmonat des Kindes, die Mutter muss 3 Monate Elterngeld beantragen (was komplett mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird) und für den Vater bleiben nur 11 Monate übrig. Wenn es ein Frühchen wird, bei dem es noch einen längeren Mutterschutz nachher gibt, muss die Mutter zwangsweise 4-5 Monate Elterngeld beantragen. Für den Vater bleiben da dann nur 9-10 Monate übrig. Wenn man dann geplant hatte das der Vater 12 Monate Elternzeit nimmt kommt es dann schnell zu ein paar Monaten in denen man kein Elterngeld bekommt, weil die Mutter es nehmen musste und es Verrechnen wurde. Das weiss man aber erst, wenn schon längst alle Anträge beim Arbeitgeber durch sein müssen und man ohne Kulanz vom Arbeitgeber nichtsmehr an der Planung ändern kann.

    Das nur zum Thema…

    • Jochen sagt:

      Danke für die Ergänzung. Das wusste ich bisher nicht. Bei uns war es so, dass die Mutter ihre beiden „Vätermonate“ nicht innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes nehmen durfte, weil sie nicht mit mir und dem Kind zusammen gewohnt hat. Sie hat deshalb im 13. und 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld bekommen, hat da bereits wieder 30 Stunden gearbeitet und deshalb nur den Mindestbetrag von 300€ bekommen konnte.

  2. Spannend in dem Zusammenhang vielleicht auch, dass mehrere Mütter aus meinem Bekanntenkreis, speziell die mit zwei, drei und mehr Kindern, den Vater nach einer gewissen Zeit als eher lästigen Faktor zuhause empfinden. 4 Wochen nach der Geburt etwa kommt da so etwas wie Missstimmung auf, weil er „stört“, und zwar in dem Sinne, dass er den Tagesablauf in so einem Haushalt mit Kindern kaum kennt und sich „einmischt“, wann und wie was zu tun sei. Gleichzeitig verbunden mit der Idee, noch schnell ein Baumhaus zu bauen, den Keller aufzuräumen und ein Zimmer zu renovieren. Sprich, die Ansprüche an die gemeinsam verbrachte Elternzeit klaffen teils weit auseinander. Ich habe schon etliche Frauen hinter vorgehaltener Hand sagen hören, dass sie froh seien, wenn der Mann endlich wieder arbeiten gehe.

    • endorphenium sagt:

      Ich glaube, dass die unterschiedlich Ansprüche an Elternzeit, die im Artikel genannt werden, sich darin spiegeln. Würden die Väter auch vor und nach den 2 Monaten Elternzeit an Haushalts- und Familienarbeit so teilnehmen, wir sie es dort versuchen, dann würde das Problem nicht auftauchen.

      Einfach, weil sie dann Strukturen, Abläufe und Routinen kennen würden.

  3. Luise sagt:

    Tausend Dank für den Artikel!
    Ich habe mich auch mächtig aufgeregt, da der „Segen“ Elterngeld durch so viel Quatsch an Regularien zunichte gemacht wird. Ein paar Beispiele:

    Ich würde zB gerne nach ca 6-7 Mon. wieder voll arbeiten (nach dem Stillen), und nach 3-4 Mon. bereits stundenweise. Mein Mann hingegen möchte im Anschluss daran 12 Mon. volle Elternzeit nehmen.
    Das „Tolle“: Normales Elterngeld gibt es ja nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes!
    Da sind Väter mit stillenden Partnerinnen aufgeschmissen, wenn sie nicht über „Elterngeld plus“ und unbezahlte Elternzeit die Zeit über den 14. Lebensmonat hinaus für sich Zeit „ertricksen“. Was uns allein die Recherche Zeit und Nerven gekostet hat…

    Außerdem:
    Eine wirklich paritätische Elternzeitverteilung eigentlich erst dann attraktiv, wenn beide mit Steuerklasse 4 noch ein sehr hohes Netto erzielen. Sonst wird immer derjenige mit dem geringeren Verdienst hergenommen (und vorher kurz in Steuerkl 3 gehievt). Leider meist die Frau, mit allen bekannten gesellschaftlichen Nachteilen.

    In Island wird die Elternzeit übrigens automatisch paritätisch verteilt, so dass junge Männer und Frauen gleichermaßen als „Ausfall-Kandidaten“ im Beruf angesehen werden müssten – bzw. das eben gesellschaftlich als normal oder gar wünschenswert gilt.
    Das Resultat: Die isländischstämmige Bevölkerung wächst !!
    (Westliche Staaten mit großer Betonung der Hausfrauenrolle, zB Japan, Italien hingegen haben tendenziell die niedrigsten Kinderzahlen).

    Danke, Jochen, dass Du derartige Missstände aufzeigst!
    Und Daumen hoch für alle aktiven – also echten – Väter wie Dich!

  4. Ich bekomme auch nur zwei Monate Elterngeld als Papa, bin aber deutlich mehr zu Hause, da ich selbständig bin und viel von zu Hause aus arbeite. Ich bin sehr viel für mein Kind da und arbeite im Haushalt 50:50. Da aber meine Freundin mehr verdient hat, bevor wir Elterngeld beantragt haben, hat sie die 12 Monate beantragt.
    Ich will damit sagen: nicht alle Väter, die Elterngeld nur zwei Monate bekommen, sind auch nur zwei Monate zu Hause. Das wird jetzt nicht die Interpretation der Statistik komplett umkehren, ich finde es aber trotzdem erwähnenswert.

  5. ThFügner sagt:

    Ich dachte, man bekommt Kinder wegen der Kinder. Oder aus Liebe zum Partner.
    Aber wegen der Kohle…?
    was muss ich alt sein.

  6. Katja sagt:

    Ich kann mir gut vorstellen, dass Väter auch gerne mehr Zeit dafür in Anspruch nehmen würden, wenn dies irgend wie umsetzbar wäre.

  1. 12. April 2017

    […] warum von den 80% der Väter, die sich gerne mehr engagieren würden, in der Praxis nur etwa 7% übrig […]

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